Überbetriebliche Ausbildung (ÜLU)

Die überbetriebliche Ausbildung (auch überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU) ist ein fester Bestandteil der dualen Ausbildung. Die wichtigsten Fragen (FAQ) und Antworten dazu finden Sie hier.

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder treffender gesagt die Betriebsbegleitende Ausbildung ist ein fester Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk. Sie vermittelt berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung vom ersten bis zum letzten Ausbildungsjahr. Durch die ÜLU wird ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sichergestellt, das kontinuierlich an die technischen und ökonomischen Veränderungen angepasst wird.

Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung. Nur wer sie absolviert hat, wird zur Gesellenprüfung zugelassen. Pflicht sind alle Kurse, die der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer als obligatorisch definiert hat.

Zusätzlich bietet das Bildungszentrum der Handwerkskammer eine Vielzahl berufsspezifischer und fachübergreifender Lehrgänge an.



Die Finanzierung der Lehrgangskosten der ÜLU sowie even­tuell anfallende Unterbringungskosten der/des Auszubildenden erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Mittel des Niedersächsischen Kultusministeriums, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch Eigenmittel des Ausbildungsbetriebes. Mit den Zuwendungsmitteln wird ein Teil der Kosten für Lehrgänge und Unterbringung mitfinanziert, wodurch die Kosten für den Ausbildungsbetrieb sinken.

Mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle werden die Daten Ihres Lehrlings elektronisch erfasst. Somit wird der Lehrling „automatisch“ durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu den überbetrieblichen Lehrgängen eingeladen, sofern diese in unserem Kammerbezirk stattfinden. Meist erfolgt die Einladung im Klassenverbund der entsprechenden Berufsbildenden Schule. Die Einladungen werden rechtzeitig vor Kursbeginn an den Ausbildungsbetrieb gesandt. Sollten die überbetrieblichen Lehrgänge nicht in unserem Kammerbezirk stattfinden, muss die Anmeldung des Auszubildenden selbständig bei dem entsprechenden Lehrgangsort vorgenommen werden.

Die ÜLU bildet die verlängerte Werkbank des Betriebes. Hier können die Auszubildenden die Handgriffe erlernen, an der technologischen Entwicklung ihres Handwerks teilhaben und Tätigkeiten üben, zu denen im betrieblichen Alltag die Zeit fehlt. Dabei gehen die Kurse inhaltlich von den Grundlagen, über die im Mindesten angeforderten, bis hin zu den hochwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten aus. Als Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks kann durch die Unterweisung eine Gleichmäßigkeit der niveauvollen handwerklichen Berufsausbildung gewährleistet werden.

Die Auszubildenden im Handwerk haben durch die ÜLU die Sicherheit, dass ihnen gewerkspezifisch und am Ausbildungsrahmenplan orientiert die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden, die sie befähigen, nach dem Ablegen der Gesellenprüfung die Arbeit in einem Handwerksbetrieb ausüben zu können. Noch immer ist der Gesellenbrief ein Gütesiegel in ganz Europa.

Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden in Zusammenarbeit mit den Bundesfachverbänden der verschiedenen Handwerke und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) festgelegt.

Die Kurse finden in den Werkstätten des Bildungszentrums der Handwerkskammer statt. Genaueres entnehmen Sie der Einladung zu den Lehrgängen.

Auszubildende, für die die Anfahrt nicht täglich erfolgen kann, können in unserem Internat übernachten.

Ja, die Auszubildenden werden nach jedem Lehrgang bewertet. Dabei haben die Ausbilder die Möglichkeit, die Methode selbst zu wählen. Es kann am Ende des Lehrgangs ein Test geschrieben werden oder es gibt eine Gesamtbewertung, die die Entwicklung des Auszubildenden im ganzen Zeitraum bewertet.

Die handwerkliche Berufsausbildung besteht aus zwei Säulen. Die Berufsbildende Schule stellt die theoretische Säule dar und der Betrieb die praktische. Daher der Ausdruck „duales System“. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt die betriebliche Ausbildung und ist die verlängerte Werkbank der Betriebe. Der Lehrplan der Schule kann inhaltlich durchaus von dem Ausbildungsrahmenplan des Betriebes und den Inhalten der überbetrieblichen Ausbildung abweichen. Im Idealfall findet eine Absprache zwischen den Lernorten statt, sodass eine für alle Auszubildenden hochwertige Ausbildung angeboten wird.

Die Handwerkskammer hat zur Regelung und Überwachung der Ausbildung Ausbildungsberater zu bestellen. Sollten Probleme im Rahmen der Ausbildung auftauchen die das Ausbildungsziel gefährden, sind die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater gern bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Ja, grundsätzlich können auch andere Leute z. B. Wiedereinsteiger nach langer Pause, an einer solchen Unterweisung teilnehmen.  Zu bedenken ist aber, dass die Fördermittel des Bundes und des Landes dann nicht in die Kostenkalkulation einfließen. Außerdem muss ein freier Platz in einem Kurs vorhanden sein.

Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gibt es beim Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH).

Überbetriebliche Bildungszentren im Kammerbezirk

Lingen, Meppen, Nordhorn

Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH

Beckstr. 19
49809 Lingen

Förderung

Berufliche Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbild (ÜLU) gefördert durch:

Aktualisierte Förderlogos für die ÜLU ab 2023

Ansprechpartner


Fachbereichsleiterin ÜLU

Telefon 0541 6929-723
e.rosner@hwk-osnabrueck.de


Sachbearbeiterin ÜLU

Telefon 0541 6929-722
b.plantz@hwk-osnabrueck.de


Sachbearbeiterin ÜLU

Telefon 0541 6929-704
l.strathmann@hwk-osnabrueck.de


Sachbearbeiter ÜLU

Telefon 0541 6929-721
m.mende@hwk-osnabrueck.de