Überbrückungsgeld III ab 1.1.2021

50 Euro Schein
fuxart

Überbrückungsgeld III ab 1.1.2021

Verbesserte Konditionen zur Sicherung von Unternehmen und Beschäftigung

Die aktuellen Maßnahmen führen dazu, dass Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Für sie steht ab dem 1. Januar 2021 die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Die Regularien für die Überbrückungshilfe orientieren sich an die für die bisher geltenden Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe II an. Wir werden unsere Informationen zu dieser Hilfe fortlaufend aktualisieren.

Weitere Infos finden sie hier.