Überbrückungshilfe III ab sofort beantragbar

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Überbrückungshilfe III ab sofort beantragbar

Alle detaillierten Infos zu den Corona Soforthilfen

Ab sofort können betroffenen Betriebe die Überbrückungshilfe III beantragen. Im Kern ist ein Umsatzrückgang von 30 % gegenüber den Vorjahresmonat notwendig, um den Antrag stellen zu können. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf unserer Seite Finanzhilfen zusammengestellt. Die bisherige Förderlücke für die Friseure wird nunmehr geschlossen. Diese Betriebe können jetzt Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen. Es werden Abschlagszahlungen bis max.100.000 € gewährt.

Für Soloselbständige ohne Betriebskosten werden über das Programm „Neustarthilfe“ nicht rückzahlbare einmalige Zuschüsse bis max. 7.500 € gewährt. Eine Antragstellung für diese Anträge ist erst ab Ende Februar / Anfang März möglich – wir informieren Sie.

Alle detaillierten Infos zu den Finanzhilfen finden Sie hier.