Übersicht der Inzidenzwerte
Inzidenzwerte je 100.000 Einwohner | Bemerkung | Geltende Regelungen | Informationen auf unserer Webseite |
<100 | Die Stadt/der Landkreis muss per Verfügung feststellen, dass die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 lag. Die Änderung tritt am übernächsten Tag in Kraft. | Niedersächsische Corona-Verordnung | Corona Landesverordnung |
>100 <150 | Die Stadt/der Landkreis stellt per Verfügung fest, dass die Inzidenz von 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde bzw. Inzidenz von 150 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Die Änderung tritt am übernächsten Tag in Kraft. | Infektionsschutzgesetz (Bundesweite „Notbremse“) | Bundesweite Notbremse |
>150 | Die Stadt der Landkreis stellt per Verfügung fest, dass die Inzidenz von 150 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. | Infektionsschutzgesetz (Bundesweite „Notbremse“) | Bundesweite Notbremse |
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind weiterhin berechtigt weitergehende Anordnungen und verschärfte Regelungen für ihren Bezirk zu erlassen!