Übersicht der Inzidenzwerte

Übersicht der Inzidenzwerte

Inzidenzwerte
je 100.000 Einwohner
BemerkungGeltende RegelungenInformationen auf unserer Webseite
<100Die Stadt/der Landkreis muss per Verfügung feststellen, dass die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 lag.
Die Änderung tritt am übernächsten Tag in Kraft.
Niedersächsische Corona-VerordnungCorona Landesverordnung
>100
<150
Die Stadt/der Landkreis stellt per Verfügung fest, dass die Inzidenz von 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde bzw. Inzidenz von 150 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
Die Änderung tritt am übernächsten Tag in Kraft.
Infektionsschutzgesetz (Bundesweite „Notbremse“)Bundesweite Notbremse
>150Die Stadt der Landkreis stellt per Verfügung fest, dass die Inzidenz von 150 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.Infektionsschutzgesetz (Bundesweite „Notbremse“)Bundesweite Notbremse

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind weiterhin berechtigt weitergehende Anordnungen und verschärfte Regelungen für ihren Bezirk zu erlassen!