Verschärfte Einreisebestimmungen für deutsche Unternehmen

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Verschärfte Einreisebestimmungen für deutsche Unternehmen

Mit Aufträgen im Ausland und ausländischen Subunternehmern mit Aufträgen in Deutschland

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurden ab dem 10.04.2020 verschärfte Einreisebestimmungen nach Niedersachsen und alle weiteren Bundesländer erlassen. Die Einreise nach Deutschland zur Ausübung einer Berufstätigkeit und/ oder zur Durchführung von Vertragsleistungen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – ist nach wie vor zulässig. Dies ist durch Mitführung entsprechender Unterlagen zu belegen.

Konkret ist nach der Rückkehr von einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt grundsätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne in Deutschland einzuhalten. Die eingereisten Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Ausnahmen gelten z. B. für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Diese sind von der Quarantänevorschrift ausgenommen.

  • Der grenzüberschreitende Warenverkehr ist weiterhin möglich. Auch ist die Durchreise nach wie vor gestattet. Für eine Kontrolle an der Grenze sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten (zusätzlich zu den generell erforderlichen Meldeunterlagen und der A1-Bescheinigung):
  • Gültiges Ausweisdokument
  • bei Visumspflicht: gültiger und anerkannter Aufenthaltstitel oder Visum
  • Nachweise, die die Notwendigkeit des Grenzübertritts belegen, z. B. Frachtpapiere beim Warenverkehr, Auftragsunterlagen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers für Pendler oder Arbeitgeberbestätigung/ Pendlerbescheinigung

Bitte beachten Sie auch, dass der Luftverkehr in den meisten Ländern weitestgehend eingestellt ist und die Fahrt über Landwege über verschiedene Länder nicht mehr möglich, hierzu gehören derzeit u. a. Tschechien, die Slowakei und Ungarn. Arbeitnehmern aus Ländern, die hier Grenzen passieren müssen, ist es deswegen nicht mehr möglich nach Deutschland zu gelangen. Zudem haben bereits etliche Staaten eine 14-tägige Quarantänemaßnahmen für Rückkehrer aus Deutschland verhängt (u. a. auch Polen). Diese ersetzt aber nicht die Quarantäne in Deutschland, sondern wird zusätzlich erforderlich! Auch eine Einreise nach Frankreich ist mit den bislang gültigen Zusatzdokumenten für Selbständige und entsendete Arbeitnehmer nicht mehr möglich. Die Zusatzdokumente wurden entsprechend abgeändert. Der Shutdown in Frankreich wird bis zum 11. Mai verlängert.

Achtung: Aktuell geltende Regelungen im In- und Ausland werden aufgrund der aktuellen Lage kurzfristig geändert und angepasst. Zögern Sie nicht, uns im konkreten Fall zu kontaktieren!

Verordnung zur Änderung der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie


Außenwirtschaftsberaterin

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