Verschärfung der Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention

Verschärfung der Geldwäscheprävention

Die Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim haben durch Allgemeinverfügungen angeordnet, dass Unternehmen mit Hauptsitz in ihren jeweiligen Bezirken, die mit hochwertigen Gütern handeln (z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kraftfahrzeuge), unter bestimmten weiteren Voraussetzungen einen Geldwäschebeauftragten zu benennen haben.

Die Allgemeinverfügungen sowie Informationen hierzu stehen auf den Internetseiten der Landkreise zur Verfügung und können über Funktionspostfächer abgefragt werden:

Landkreis Osnabrück: www.landkreis-osnabrueck.de/geldwaesche; geldwaeschepraevention@lkos.de

Landkreis Emsland: www.emsland.de; ordnungsamt@emsland.de

Landkreis Grafschaft Bentheim: www.grafschaft-bentheim.de; Geldwaeschepraevention@Grafschaft.de.