Datenschutz

Neue Datenschutzgrundverordnung – Auswirkungen für den Handwerksbetrieb

Die Infoveranstaltung zeigt, wie sich Unternehmen während der Übergangsfrist auf die neuen Vorgaben der EU-DSGVO einstellen können. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU und ist ab diesem Zeitpunkt anzuwenden. Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Unternehmer sollten sich daher möglichst frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um diese fristgerecht umsetzen zu können.

Informieren Sie sich in der Veranstaltung über Grundlagen zur neuen EU-DSGVO. Welche konkreten Auswirkungen und Anforderungen ergeben sich für den Handwerksbetrieb? Was sind die „Must-Haves“ und was die „Need-Haves“? Gibt es geeignete Checklisten für Handwerksbetriebe? Dauer: 2 Stunden.

Referent:
Rechtsanwalt Hannes Albers, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Kanzlei Kopp und Partner in Lingen

Hier finden Sie den Vortrag von Herrn Albers.