Finanzen und Haushalt
Die umfangreichen Aufgaben der Handwerkskammer erfordern eine solide Finanzierung. Diese stellt die Handwerkskammer durch Erhebung von Beiträgen, Gebühren und sonstigen Einnahmen sicher. Die Beiträge, bestehend aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag, werden von den Mitgliedern der Handwerkskammer erhoben. Für bestimmte Leistungen (z. B. Prüfungen) kann die Handwerkskammer Gebühren erheben. Beitrags- und Gebührenordnung werden von der Rechtsaufsicht genehmigt.
Zu einer soliden Finanzierung gehört Eigenkapital, das eine angemessene Risikovorsorge ermöglicht. Für eingegangene Verpflichtungen weist die Handwerkskammer Rücklagen bzw. Rückstellungen aus. Diese werden z. B. für Pensionsverpflichtungen und Renovierung von Gebäuden benötigt. Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung liegen in der Hand der Vollversammlung der Handwerkskammer. Dabei werden regionale Wirtschaftskraft, Branchenstruktur oder auch besondere Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigt.
Die Handwerkskammer nutzt die doppelte Buchführung.
Die doppelte Buchführung bzw. Doppik – auch kaufmännische Buchführung genannt – erfasst ausgehend von einem jährlichen Wirtschafts- oder Ergebnisplan jeden Geschäftsvorgang in zweifacher Weise. Das Eigenkapital des aktuellen Jahres wird mit dem des Vorjahres in der jeweiligen Bilanz verglichen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des Finanzstatus der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 03. Dezember 2015, geändert am 28. Mai 2019, aufgestellt worden.
Gemäß § 14 des Finanzstatuts erfolgt die Bilanzierung nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Soweit die Berichtspflichten wahlweise im Jahresabschluss oder im Anhang zum Jahresabschluss erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang aufgenommen.
Der Jahresabschluss 2021 wurde durch die Vollversammlung am 2. Juni 2022 beschlossen.
Die Genehmigung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.