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Fördermöglichkeiten
Um Sie in Ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen, gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Möglichkeiten der Förderung.
Begabtenförderung
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie als Stipendiat in die Begabtenförderung aufgenommen werden.
Was sind anerkannte Ausbildungsberufe? Das sind Berufe auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen.
Wer wird gefördert? Sie werden gefördert, wenn Sie bis zu 24 Jahre* alt sind, eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine besondere Begabung verfügen. Als Student oder Hochschulabsolvent können Sie sich für das Programm nicht bewerben.
* Bestimmte Zeiten können jedoch auf das Alter angerechnet werden, zum Beispiel Mutterschutz, Grundwehr-/Zivildienst, FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder eine schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer. Die Anrechnungszeiten sind auf maximal 3 Jahre begrenzt.
Welche Leistungen gelten als „besondere Begabung“? Ihr Ergebnis der Berufsabschlussprüfung ist besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten. Oder Sie haben besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen. Oder Ihr Betrieb oder Ihre Berufsschule reicht einen gut begründeten Vorschlag ein.
Was wird gefördert? Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit.
Sie sind zurzeit arbeitslos? Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie sich ebenfalls für das Programm bewerben.
Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, kann die zuständige Stelle die Mindestnote absenken oder ein Auswahlgremium bilden.
Weitere Informationen zur Begabtenförderung finden Sie hier. Hier finden Sie den Antrag zur Begabtenförderung.
HuB-Begabten-Stiftung
Sie haben Talent in Ihrem Handwerksberuf und sind jung? Bewerben Sie sich bei der HuB-Begabten-Stiftung.
An talentierte Lehrlinge und Gesellen vergibt die HuB-Begabten-Stiftung Preise und Stipendien, um Sie beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie z.B. dem Meister zu unterstützen.
Auch junge Meisterinnen und Meister, die sich in der Region selbstständig machen wollen, haben die Chance ein Stipendium für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten.
Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Ausschreibung
Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Online-Bewerbung
Förderrichtlinie der HuB-Begabtenstiftung
Sie finden das Angebot interessant? Werden Sie Partner.
Sie möchten junge Menschen im Handwerk unterstützen? Als Mitglied der HuB-Begabten-Stiftung fördern Sie den Nachwuchs des Handwerks in Aus- und Weiterbildung.
Spendenkonto
Vereinigte Volksbank eG Bramgau Osnabrück Wittlage
IBAN: DE70 2659 0025 1100 1003 00
BIC: GENODEF1OSV
Geschäftsführer
Sven Ruschhaupt
Kuratoriumsvorsitzender
Jens-Peter Zuther
Stiftungsratsvorsitzender
Kai Schaupmann