Infos für Betriebe

Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ist die beste Voraussetzung für Erfolg im Beruf und für gesicherte Lebensumstände. Auch für Betriebe gewährleisten allein ausgebildete Fachkräfte Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Zukunft. Auf dieser Seite möchten wir über alle wichtigen Dinge informieren, die für Sie als Ausbildungsbetrieb relevant sind.

Ausbildungsberatung

Sie möchten erstmals ausbilden, Lehrlinge finden, haben Fragen zur Ausbildung oder möchten die Qualität der Ausbildung in Ihrem Betrieb weiter verbessern? Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer geben Auskunft über die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes während der Ausbildung und kommen als neutrale Berater bei Konflikten auch gerne in den Betrieb, um vor Ort bei der Lösung der Probleme zu helfen.

Für alle Fragen vor und während der Ausbildung stehen sie zur Verfügung. Sie erhalten Anregungen, Hilfestellungen und Informationen.

Melden Sie sich gerne.


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-520
r.brinkrolf@hwk-osnabrueck.de


Ausbildungsberater
Stadt Osnabrück

Telefon 0541 6929-523
u.koch@hwk-osnabrueck.de


Ausbildungsberaterin
Landkreis Osnabrück

Telefon 0541 6929-524
d.riemann@hwk-osnabrueck.de

Mindestvergütung in der Ausbildung

Die Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBIMoG) (gültig ab 01.01.2020) führt unter anderem mit der Mindestausbildungsvergütung eine wichtige Neuerung in die berufliche Ausbildung ein.

Wir stellen Ihnen hier ein FAQ mit den wichtigsten Antworten zum Thema Mindestausbildungsvergütung zum Download zur Verfügung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder eine Beratung wünschen, melden Sie sich gerne bei unseren Ausbildungsberatern.

Elektronisches Berichtsheft

Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, dass Du Dein Berichtsheft nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch führen darfst.  Daher muss im Berufsausbildungsvertrag angegeben werden, ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt wird.

In welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt werden soll, entscheidet der Ausbildungsbetrieb. Nach  § 13 Abs. 1 Nr. 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Auszubildende gesetzlich verpflichtet, den Ausbildungsnachweis zu führen. Bei wiederholter Missachtung dieser Pflicht käme gegebenenfalls eine Kündigung nach § 22 BBiG in Betracht. Im Berufsbildungsgesetz ist auch geregelt, dass die Ausbildungsnachweise am Arbeitsplatz zu führen sind.

Bei der Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung können alle Auszubildenden entweder ein schriftlich oder elektronisch geführtes Berichtsheft vorlegen. Das Berichtsheft sollte vom Auszubildenden und vom Ausbilder abgezeichnet werden. Dies ist auch mit einer elektronischen Signatur möglich.

Qualität in der Ausbildung

Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb professionalisieren wollen, unterstützen wir Sie gerne mit umfangreichen Materialien, die wir für Sie in einem praktischen Ordner zusammengefasst haben. Der Ordner, aufgeteilt in 7 Themenhefte, enthält für jede Ausbildungsphase neben allgemeinen Informationen, viele praktische Tipps in Form von z. B. direkt anwendbaren Checklisten, Musteranschreiben oder Bewertungsbögen.

4 Phasen der Ausbildung

Phase der Ausbildung Bestandteile des Ordners „Qualität in der Ausbildung“
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Themenheft 1: „Das Praktikum
effektiv nutzen“

Das Praktikum kann der erste Schritt zu einer Ausbildung sein. Dafür müssen Sie jedoch bei den Praktikanten einen guten Eindruck hinterlassen. Möglich wird dies durch eine gute Planung und interessante Gestaltung. Um Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein zu können, bietet dieses Themenheft u.a. Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Praktika, einen Musterpraktikumsvertrag, Musteranschreiben an Praktikanten und Schulen, Vorlagen für einen Praktikumsplan und Beurteilungsbögen.

Themenheft 2: „Nachwuchs werben und auswählen“

Durch dieses Heft erhalten Sie wertvolle Tipps Rund um die Nachwuchsgewinnung. Dazu zählen u.a. Informationen zur Lebenswelt Jugendlicher und daraus resultierenden neuen Wegen der Nachwuchswerbung, aber auch Tipps Rund um die Bewerberauswahl (z. B. eine Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofiles, einen Leitfaden für Bewerbungsgespräche und Entscheidungshilfen für die abschließende Bewerberauswahl).

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Themenheft 3: „Gelungener Ausbildungsstart“

Der Start einer Ausbildung hat einen großen Einfluss auf deren weiteren Verlauf. Deshalb sollte dieser gut durchdacht sein. Welche konkreten Punkte für einen strukturierten Start berücksichtigt werden sollten, können Sie beigefügten Checklisten entnehmen. Außerdem erhalten Sie Anregungen dazu, wie Sie den Auszubildenden den Einstieg erleichtern können. Vorlagen, wie z. B. eine Zusatzvereinbarung, ermöglichen es gleich zu Beginn wesentliche Dinge schriftlich festzuhalten, so dass es im späteren Verlauf erst gar nicht zu Unklarheiten kommen kann.

Themenheft 4: „Erfolgreiche Probezeit“

Die Probezeit soll sowohl den Auszubildenden, als auch Ihnen als Betrieb die Zeit geben, einander kennenzulernen und zu erkennen, ob der/ die Auszubildende/-r für den Beruf bzw. Ihren Betrieb geeignet ist. Dafür muss die Zeit aber durch vielseitige Aufgabenstellungen effektiv genutzt werden. Deshalb erhalten Sie an dieser Stelle neben rechtlichen Informationen u.a. Anregungen zur Gestaltung von Arbeitsaufgaben und einen Beurteilungsbogen verbunden mit Tipps Rund um den Beurteilungsprozess.

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Themenheft 6: „Beurteilungsheft für Ausbilder/-innen“ und Themenheft 7 „Selbsteinschätzung für Azubis“

Feedback ist ein wichtiges Instrument in der Ausbildung. Die beiden Hefte erleichtern durch Musterbewertungsbögen eine regelmäßige Bewertung der Auszubildenden und fördern durch die Kombination von Selbst- und Fremdbewertung die Kommunikation zwischen Ausbilder/-in und Auszubildende. Neben dem aktuellen Leistungsstand können an dieser Stelle auch Ziele für die nächsten Ausbildungsperioden schriftlich festgehalten werden.

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Themenheft 5: „Fit für die Prüfung“

In diesem Themenheft erfahren Sie, wie Sie Ihre Auszubildenden gezielt und systematisch auf die Prüfung vorbereiten können. Dafür werden z. B. Checklisten für den Betrieb und Auszubildende, aber auch Vorlagen (z. B. Zeitpläne) und Tipps zur Überwindung von Prüfungsangst bereitgestellt.


Ausbildungsberaterin
Landkreis Osnabrück

Telefon 0541 6929-524
d.riemann@hwk-osnabrueck.de


Ausbildungsberater
Stadt Osnabrück

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u.koch@hwk-osnabrueck.de

Wir bestellen den Ordner Qualität in der Ausbildung zu einem Selbstkostenpreis von 30,00 € zzgl. 5,00 € Versandgebühr

Folgende Daten werden benötigt

Eintragung in die Lehrlingsrolle

Wir freuen uns, dass Sie einen neuen Lehrling einstellen.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, können Sie Ihren Ausbildungsvertrag direkt online ausfüllen.

Bitte beachten Sie:
  • Alle Vertragsausfertigungen (mindestens drei Ausfertigungen) müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, jeweils im Original unterschrieben werden.
  • Bei Lehrlingen unter 18 Jahren fügen Sie dem Vertrag eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz bei.
  • Bei Lehrzeitverkürzung weisen Sie die Verkürzungsgründe bitte durch entsprechende Dokumente in Kopie nach (z. B. Schulzeugnis, Abschlussprüfungszeugnis, Nachweis über Beginn und Ende der Vorlehre, etc.).
  • Bei ausländischen Lehrlingen (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen.
  • Betriebsnummern für Arbeitgeber (nach §18 I SGB IV) –  Seit dem 1. Januar 2021 ist in allen Ausbildungsverträgen zwingend die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer der Ausbildungsstätte (kurz: BA-Betriebs-Nr.) anzugeben. Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Für weitere Rückfragen lautet die gebührenfreie Arbeitgebernummer der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520.

Bitte alle Vertragsexemplare inkl. Vertragsbedingungen ausdrucken, dann unterschreiben und mit den dazu gehörenden Anlagen direkt an die Handwerkskammer senden. Nach der Registrierung des Lehrvertrages im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erhalten Sie den Lehrvertrag zurück. Eine Ausfertigung ist dem Lehrling dann unverzüglich auszuhändigen.

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass der Lehrling bei der zuständigen Berufsschule und bei der Krankenkasse angemeldet wird.

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.


Sachbearbeiter Lehrlingsrolle
Dez. Berufsbildung & Recht

Telefon 0541 6929-502
st.meyer@hwk-osnabrueck.de

Lehrstellenbörse

Sie sind auf der Suche nach einem Auszubildenden oder möchten ihren freien Ausbildungsplatz bewerben?

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer können mit ihrem Betriebs-Login kostenlos ihre freien Lehrstellen in der Lehrstellenbörse eintragen.

Darüber hinaus werden die Lehrstellen in unserem Lehrstellenradar veröffentlicht, das über eine Smartphone-App aufgerufen werden kann. Die App finden Sie bei Google Play oder im App-Store, wenn Sie den Begriff „Lehrstellenradar“ eingeben.


Ausbildungsberater
Stadt Osnabrück

Telefon 0541 6929-523
u.koch@hwk-osnabrueck.de

Ausbildungsbotschafter

Um dem Fachkräftemangel in der Region Osnabrück entgegenzuwirken wird von der Handwerkskammer in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ zur Berufswahlorientierung angeboten. Das Projekt wird vom Land Niedersachsen und dem EU-Sozialfonds gefördert.

Für Unternehmen ist der Einsatz von „Ausbildungs­botschafter“ ein Gewinn – sie fördern ihre Auszubildenden und können schon früh Kontakt zu potentiellen Nachwuchskräften aufbauen. Ziel ist es, mehr junge Menschen für die duale Ausbildung zu begeistern und Unternehmen beim Ausbildungsmarketing zu unterstützen.

„Ausbildungsbotschafter“ sind Auszubildende aus dem 2./3. Lehrjahr, die ihren Ausbildungsberuf und -betriebe vor Schulklassen präsentieren. Sie zeigen den Schüler/innen nicht nur einen authentischen Einblick in ihren betrieblichen Alltag, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Berufswahlentscheidung der jungen Leute. Und zusätzlich stärken sie mit ihrem Engagement ihre sozialen und kommunikativen Kompetenzen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier!


Projektkoordinatorin
"Ausbildungsbotschafter/in"

Telefon 0541 6929-556
m.wirtz-winkler@hwk-osnabrueck.de

Logo Ausbildungsbotschafter
Logo EU und Niedersachsen kombiniert




Starthilfe in die Ausbildung – die Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum, das den Weg in eine geregelte Ausbildung erleichtern soll. Jugendliche, die bisher keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten somit die Möglichkeit einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen Ein Übergang in eine Ausbildung ist jederzeit möglich und sollte vom Betrieb angestrebt sein. Bedingungen für eine Einstiegsqualifizierung sind:

  • Ausbildungsberechtigter Betrieb (mit angemessenen Ausbilderschlüssel)
  • Förderungsfähiger Bewerber (siehe „Zielgruppe“)

Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages ist flexibel gestaltbar und kann zwischen 6 und 12 Monaten betragen. Jedoch sollte die Einstiegsqualifizierung idealerweise so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Dafür hat die Handwerksorganisation zahlreiche Qualifizierungsbausteine entwickelt. Beispiele, aus denen Sie wählen können finden Sie hier.

Eine gute Investition für den Betrieb

Ausbildungsberechtigte Betriebe lernen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Oftmals entpuppen sich förderungsbedürftige Jugendliche im betrieblichen Alltag als motivierte, leistungsfähige Mitarbeiter. Die Betriebe haben die Möglichkeit, die EQ-Teilnehmenden praxisnah zur Ausbildung hinzuführen.

Zwischen Betrieb und EQ-Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag abgeschlossen. Ein Vertragsmuster können Sie hier herunterladen. Der Vertrag muss bei der Handwerkskammer eingereicht werden, damit er registriert wird.

Die Förderung/ die Vergütung

Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 262 Euro monatlich (Stand 08/2022) zuzüglich eines pauschalisierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Für eine Förderung muss vorab jedoch geprüft werden, ob bei dem Teilnehmer gewissen Fördervoraussetzungen vorliegen (siehe „Zielgruppe“). Dieser Förderbetrag (= 262 Euro) ist wiederum mindestens an den Praktikanten/-in auszuzahlen. Natürlich darf der Auszahlungsbetrag auch über diesen Förderbetrag liegen, z. B. bei erhöhten Fahrtkosten.

Sozialversicherung

EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Jobcenter einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant.

Zielgruppen: Wer wird gefördert?
  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven.
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre, sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife gefördert.
  • Nicht gefördert werden können Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
  • Besonderheit bei geflüchteten Menschen: Auf Grund der oft fehlenden Sprachkenntnisse wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass geflüchtete Menschen ein EQ bis zum 35. Lebensjahr antreten können. (Quelle)
Ausbildungsbegleitende Hilfen

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Berufsschule

Kann besucht werden, jedoch besteht kein Anspruch auf Beschulung. Bitte beachten Sie an dieser Stelle zu prüfen, ob Ihr Praktikant noch schulpflichtig ist.

Abschluss mit Zertifikat der Handwerkskammer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) auszustellen. Die Handwerkskammer stellt auf Antrag des Unternehmens oder des Teilnehmenden auf der Basis des betrieblichen Zeugnisses (Vordrucke erhalten Sie nach der Registrierung von der Handwerkskammer) ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.

Wichtig: Eine EQ kann nur in besonderen Ausnahmefällen zu einer Verkürzung der Lehrzeit führen, zudem höchstens um ein halbes Jahr. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die zuständige Kammer entscheidet über entsprechende Verkürzungsanträge in jedem Einzelfall. Dabei berücksichtigt sie im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter anderem, ob:

  • die EQ eine Mindestlaufzeit von 10 Monaten hatte,
  • eine Berufsschule regelmäßig besucht wurde und
  • der Praktikumsbetrieb und die Berufsschule bescheinigen, dass der Praktikant insgesamt „gute Leistungen“ gezeigt hat.

Zusammenfassung

  • EQ-Laufzeit: 6-12 Monate
  • Förderungsvoraussetzungen abhängig vom potentiellen EQ-Praktikanten, vorab prüfen
  • Förderantrag für Zuschüsse: bei der Agentur für Arbeit/ Jobcenter
  • Förderungshöhe: monatlich 231 EUR
  • EQ-Vertrag ausgefüllt zwecks Registrierung an die Handwerkskammer schicken (Qualifizierungsbausteine auswählen)
  • SV-Anmeldung
  • Nach EQ-Ablauf Praktikant bewerten und Zertifikat anfordern

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund zum Thema Einstiegsqualifizierung zur Verfügung.


Ausbildungsberaterin
Landkreis Osnabrück

Telefon 0541 6929-524
d.riemann@hwk-osnabrueck.de

Teilzeitausbildung

Ausbildung in Teilzeit ist eine Chance für junge Mütter und Väter und junge Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Die Handwerkskammer berät über Möglichkeiten und Modelle. Für junge Mütter und Väter, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, ist eine handwerkliche Ausbildung in Teilzeit eine Chance, sich eine berufliche Zukunftsperspektive aufzubauen. Denn: Je früher Eltern in die Berufswelt integriert werden, umso eher können sie dort dauerhaft Fuß fassen.

Erfahrungen von Ausbildungsbetrieben mit Modellen der Teilzeitausbildung zeigen, dass die Arbeitsleistung und der Lernerfolg der Lehrlinge gleich hoch sind. Ihre Zuverlässigkeit und Motivation werden im Vergleich zu „Vollzeit-Lehrlingen“ aber deutlich höher beurteilt. Zudem bietet die Teilzeitorganisation den Betrieben auch den Vorteil einer ausgeprägten Flexibilität. Die wöchentliche Mindestausbildungszeit sollte zwischen 25 und 30 Wochenstunden (einschließlich Berufsschulunterricht) liegen. Die Anwesenheitszeit im Betrieb kann unter den Beteiligten abgestimmt werden. Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache, wenn es keine formalen Verkürzungsmöglichkeiten gibt.

Die Ausbildungsvergütung wird anteilig gekürzt. Der Berufsschulunterricht und die Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU) müssen voll besucht werden, wobei die Unterrichtszeit auf die Teilzeitausbildung angerechnet wird.

Die Teilzeitausbildung ist ein modernes Instrument der Ausbildungspolitik, das der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie Rechnung trägt. Für die Betriebe ist diese Form der Ausbildung nicht zuletzt auch ein Imagegewinn.


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-520
r.brinkrolf@hwk-osnabrueck.de

Digital orientiert – Erfolg in Deutschland durch Ausbildung

Beratung für Handwerksbetriebe

Durch eine zielgruppengerechte Ansprache von Eltern mit Migrationshintergrund sollen mehr Jugendliche für eine duale Ausbildung gewonnen werden. Das gemeinsame Projekt der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Hier gelangen Sie zu den fremdsprachigen Videos (videos in different languages).


Projektmitarbeiterin
"Digital orientiert - Erfolg in Deutschland durch Ausbildung"

Telefon 0541 6929-422
n.yildiz-kendibasina@hwk-osnabrueck.de

Label-EU

Mit derzeit rund 350 Ausbildungsberufen in Industrie, Handel, Dienstleistungen und Handwerk bietet die duale Ausbildung den aktuellen Schulabgänger*innen viel Raum für eine individuelle Berufsauswahl.

Zielsetzung des Projektes „Digital orientiert – Erfolg in Deutschland durch Ausbildung“ ist es, über gezielte und innovative Ansprache der Eltern mit Migrationshintergrund die Informationen über eine Karriere im dualen System deutlich zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zur umfassenden Berufswahlorientierung in der Region Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim zu leisten.

Wir bieten

  • Intensive Ansprache von migrantischen Bevölkerungsgruppen
  • Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu Themen wie duale Ausbildung, Berufsorientierung
  • Begleitung von Elternabenden für Eltern mit Migrationshintergrund zu Themen wie duale Ausbildung, Berufsorientierung
  • Enge Kooperation mit regionalen Akteuren des Ausbildungsmarktes
  • Beratung zur Integration ausländischer Jugendlicher

Die Veranstaltungen und Beratungen sind kostenfrei.

Mehr Infos dazu zum Anhören: Podcast mit Nese Yildiz-Kendibasina



Mehrsprachiger Berufswahltest

Welcher Ausbildungsberuf passt zu mir? Kenne ich meine persönlichen Stärken und Interessen? Unser Berufswahltest widmet sich genau diesen Fragen, indem er die berufsbezogenen Interessen und Vorstellungen von der Arbeitswelt erfasst. Insgesamt stehen für die Bearbeitung aller Fragen 60 Minuten zur Verfügung. Der Test kann dabei in 11 Sprachen durchgeführt werden, darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Rumänisch, Türkisch, Tigrinisch, Arabisch, Persisch, Serbisch und Ukrainisch.   Das Ergebnis der Berufswahltests wird nach Abschluss in der jeweiligen Sprache per E-Mail zugesandt. In einem detaillierten Gutachten werden die Antworten zusammengefasst und übersichtlich aufbereitet.

Wenn Interesse an einer Teilnahme besteht, kontaktieren Sie die Projektkoordinatorin Nese Yildiz-Kendibasina für die Vergabe von Nutzerdaten. Hier geht es zum mehrsprachigen Berufswahltest!



Die duale Ausbildung ist vielfältig, attraktiv und ermöglicht viele weiterführende Karrierewege. Wir wollen gemeinsam darauf aufmerksam machen, dass eine Ausbildung erstrebenswert ist und Eltern darauf stolz sein können, wenn ihre Kinder sich für den dualen Berufsbildungsweg entscheiden.

Mehr Informationen dazu finden Sie in folgenden Sprachen:
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – DEUTSCH / GERMAN
KAUSA tips for immigrant parents: Vocational training in Germany – ENGLISH / ENGLISCH
KAUSA Anne babalar için rehber: Almanya’da meslek e?itimi – TÜRKÇE / TURKISH / TÜRKISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – RUSSIAN / RUSSISCH
KAUSA Guía para padres y madres: Formación en Alemania – ESPAÑOL / SPANISH / SPANISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – CHINESE / CHINESISCH
KAUSA Savjetnik za roditelje: Strukovno obrazovanje u Njema?koj – BOSANSKI – HRVATSKI – SRPSKI / BOSNIAN – CROATIAN – SERBIAN / BOSNISCH – KROATISCH – SERBISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – ROMANIAN / RUMÄNISCH
KAUSA Poradnik dla rodziców: KsztaIcenie zawodowe w Niemczech – POLSKI /POLISH / POLNISCH
KAUSA manuale per i genitori: La formazione professionale in Germania – ITALIANO / ITALIAN
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – BULGARIAN / BULGARISCH
KAUSA guia para pais e mães: formação na Alemanha – PORTUGUÊS / PORTUGUESE
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – GREEK / GRIECHISCH
KAUSA Guide Parents: La formation en Allemagne – FRANÇAIS / FRENCH / FRANZÖSISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – PERSIAN / PERSISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – ARABIC / ARABISCH