Handwerksrecht

Rechtsgrundlagen

Was das Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen für die Berufsausbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage 1), zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2).

Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet. Es gibt auch nicht – wie in anderen europäischen Ländern – eine Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

Rechtsgrundlagen zur Beruflichen Bildung

Hier finden Sie die aktuellen Vorschriften zur Berufsaus- und Berufsweiterbildung.

Meisterprüfungsordnungen – es gelten die Bundesverordnungen:

Alle Kosten auf einen Blick

Hier finden Sie den Gebührentarif der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.

Es gilt die aktuelle Gebührenordnung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.