Aufrüstung von Kassen aufgeschoben

Kassen-Nachschau
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Aufrüstung von Kassen aufgeschoben

Handwerkskammer begrüßt stillschweigende Fristverlängerung beim „Brötchenbon“: Belastungen der Betriebe werden im Zuge der Corona-Krise ausgesetzt. Fristen zur Aufrüstung der Kassen werden verlängert.

Das Bundesministerium der Finanzen hatte gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Länder keine allgemeine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30. September 2020 hinaus erlassen. Jetzt schafft ein Teil der Länder Fakten: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen eine Vorreiterrolle ein und haben für eine dringend notwendige Entlastung der Betriebe gesorgt. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Sven Ruschhaupt: „Durch die heute bekanntgewordenen Weisungen der Länder werden die Betriebe – aber auch die Finanzämter vor Ort – vor erheblichem Bürokratieaufwand bewahrt.“

Zwar bleibt die jetzt gefundene Lösung, die einen Nachweis darüber voraussetzt, dass eine Aufrüstung durch einen Kassenhersteller oder Händler in Auftrag gegeben wird, aus Sicht des Handwerks nur die zweitbeste Lösung. Zumindest müssen aber nicht alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie vormals vom BMF empfohlen. Ruschhaupt: „In Zeiten massiver Einnahmeausfälle bei den Betrieben erspart ihnen das unnötige Bürokratie und es wäre das bundesweit richtige Vorgehen gewesen.“

Der Kammerchef stellt zudem fest: „Unsere Betriebe haben derzeit alle Hände voll zu tun, um die Krise zu meistern und die Weichen auf Aufschwung zu stellen. Dass sie gerade jetzt personelle und finanzielle Ressourcen auf eine Kassensicherung für vielfach klamme Kassen aufwenden sollen, ist nicht nachvollziehbar.“ Die Beibehaltung der Frist wäre aus Sicht der Handwerkskammer gerade in der gegenwärtigen Phase des Wiederhochfahrens das falsche Signal. Ruschhaupt: „Gerade in der Corona-Krise muss es doch abseits aller vorherigen Beschlüsse und Verordnungen darum gehen, alle Akteure vor vermeidbaren Mehrbelastungen zu schützen und alle Bemühungen zu stützen, diese schwierige Lage zu bewältigen.“