
Dienstreisen und Auslandsaufträge
Regelungen für Großbritannien und Nordirland
Ab dem 1. Oktober 2021 wird für die Einreise in das Vereinigte Königreich ein Reisepass benötigt. Dies betrifft sowohl Geschäftsreisende als auch Arbeitnehmer*innen, die zur Ausführung von Arbeiten entsendet werden.
In der EU, der EFTA oder der Schweiz ausgestellte Personalausweise können ab Oktober nur noch in Ausnahmefällen für die Einreise ins Vereinigte Königreich verwendet werden, u.a. wenn der Passinhabende über eine Grenzgänger-Erlaubnis (Frontier Worker Permit) verfügt oder im Vereinigten Königreich wohnhaft ist. In diesen Fällen kann man noch bis Ende 2025 mit einem Personalausweis einreisen.
Ausreisen aus dem VK sind nach Informationen der deutschen Botschaft in London auch nach dem 1. Oktober mit einem Personalausweis möglich.