
Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Der Antrag kann nur gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor Antrag in Anspruch genommen werden.
Bei Wohngebäuden fördert die KfW drei Effizienzhaus-Stufen
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
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