Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen Verlängerung der Sonderregeln zur Kurzarbeit

Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert.

Kugelschreiber liegt auf Antrag Kurzarbeitergeld
Stockfotos-MG

Das Bundeskabinett hat am 22. Juni 2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich zum 30. September 2022.

Damit werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert.

Grund ist der russische Angriffskrieg in der Ukraine.

Die Voraussetzungen zum Bezug auf Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt, d.h.:

  • auf den Aufbau negativer Arbeitssalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiterhin verzichtet und
  • die Zahl der Beschäftigten, die von Kurzarbeit betroffen sind, wird weiterhin, statt dem üblichen Drittelerfordernis, auf 10 % der Beschäftigten gesenkt.

Die übrigen pandemiebedingten Sonderregeln sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen.

Informationen zur Kurzarbeitergeldzugangsverordnung und Hinweise zur Antragstellung bei der Agentur für Arbeit finden Sie hier.